Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

93.111 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Änderung
Loi fédérale contre la concurrence déloyale. Modification

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)

Ausgangslage

Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) behandelt ganz allgemein die Lauterkeit des Wettbewerbs und geht insofern - im Gegensatz zum Europa-Recht - über den Bereich der irreführenden Werbung hinaus. In Bezug auf die Beweislastumkehr bei Werbebehauptungen entspricht das UWG jedoch dem Europa-Recht nicht. Es wird dementsprechend ergänzt.

Verhandlungen

SR 18.03.1993 AB 1993, 206
NR 27.04.1993 AB 1993, 750
SR 04.06.1993 AB 1993, 384
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (30:0 / 130:15)

Im Ständerat stimmte ohne Diskussion und einstimmig zu. Die Berichterstatterin Simmen (C, SO) hatte darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Änderungen bereits im Rahmen des Eurolex beraten und beschlossen worden waren.

Eine Kommissionsminderheit stellte im Nationalrat den Antrag, auf das Geschäft nicht einzutreten. Blocher (V, ZH) kritisierte die Umkehr der Beweislast im Zusammenhang mit irreführender Werbung. Dies sei eine Belastung für die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft. Ihm entgegnete Engler (C, AI), Präsident der Kommission für die Lauterkeit in der Werbung, diese Beweislastumkehr habe sich in der Kommission bewährt und solle ins ordentliche Recht übernommen werden. Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag mit 83 zu 63 Stimmen ab. Angenommen wurde hingegen ein Antrag von Fischer-Sursee (C, LU), der festhält, dass bei der Beweislastumkehr die Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden. Der Ständerat schloss sich dieser Fassung stillschweigend an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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